Am 08.03.2020 hatte wir unsere letzte Generalversammlung und am 16.03.2020 wurden in Bayern der Katastrophenfall und somit der 1. Lockdown ausgerufen.
Darum die Versammlung in der Riedblickhalle
Nach der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 7 Abs. 2 Nr. 2, sind Vereinsversammlungen jetzt wieder möglich, wobei der Gesetzgeber Einschränkungen macht, bzw. Spielräume gibt, die es einzuhalten gilt.
Z.B. richtet sich die zulässige Teilnehmerzahl danach, wie hoch der Inzidenzwert zum Zeitpunkt der Veranstaltung ist (unter 50, oder zwischen 50 und 100, oder über 100). Je nach Höhe dieses Wertes dürfen Versammlungen mit bis zu 25 oder bis zu 50 Personen in der Halle, oder bis zu 50 bzw. 100 Personen unter freiem Himmel stattfinden.
Geht der Inzidenzwert über 100, ist auch dies nicht möglich.
Eine Besonderheit ist noch, dass Vollständig geimpfte und genesene Personen bei Vereinssitzungen nicht mit zählen.
Um ggf. auf die sich daraus ergebenden Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können,
findet die GV daher dieses Jahr in Riedblickhalle statt.
Je nach Inzidenzlage und Teilnehmerzahl kann die Versammlung in, oder vor der Riedblickhalle durchgeführt werden. Und für den Extremfall (Inzidenzwert steigt über 100) könnte noch die Variante Autokino gewählt werden, wovon derzeit aber niemand ausgeht.
Nun zur Generalversammlung
Alle Mitglieder sind zur diesjährigen Generalversammlung am 04.07.2021 - 18:00 Uhr in der Riedblickhalle
herzlich eingeladen.
Das Einladungsschreiben steht
hier
zum Download bereit.
Nachfolgend die Tagesordnungspunkte:
Tagesordnung
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Totengedenken
- Verlesen des Protokolls von 2020
- Kassenbericht mit anschließender Entlastung
- Wahl der Kassenprüfer
Aufgrund der Satzungsänderung bei der letzten Generalversammlung, sind die Kassenprüfer
auf drei Jahre in das Amt zu wählen. Diese Wahl steht erstmalig an. - Bericht des Vorstands
- Mitgliedsbeiträge 2020
Die Mitgliederversammlung ist lt. Satzung § 11 Abs. 7 d und e für die Themen Betragswesen
und Rücklangenbildung zuständig. Coronabedingt sollen hierzu Beschlüsse gefasst werden. - Berichte der Abteilungsleiter
- Pause
- Kosten und Finanzierung der Baumaßnahme
Der Kosten- und Finanzierungsplan soll vorgestellt und von der Mitgliederversammlung bestätigt werden. - Kauf des Grundstücks am neuen Vereinsheim
Die Mitgliederversammlung soll dazu beschließen, ob der Vorstand beauftragt wird, mit der Gemeinde Buttenwiesen
den Kauf des Grundstücks am Tennisplatz/Vereinsheim zu vereinbaren. - Kreditaufnahme zur Baumaßnahme
Die Mitgliederversammlung soll beschließen,
ob eine Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erfolgen darf. - Ehrungen
- Wünsche und Anträge
Auf Euer Kommen freut sich die Vorstandschaft!
Anträge zur Generalversammlung können bis zum 25.06.2021 eingereicht werden bei:
Alfred Ebert, Nachtweide 6, 86647 Buttenwiesen