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Corona und die Mitgliedsbeiträge

Alfred Ebert • 13. September 2020

Information zu den Mitgliedsbeiträgen in Corona-Zeiten

Liebe TSV-Mitglieder.

Nachdem bei der Vorstandschaft Anfragen dazu eingegangen sind, ob Mitgliedsbeiträge aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise erstattet werden, haben wir von der Vorstandschaft, das Thema aufbereitet, um Euch alle zu den Gegebenheiten und Möglichkeiten zu informieren.

Grundsätzlich verstehen wir das Ansinnen, müssen aber, wie oben schon angedeutet, auf die Gegebenheiten in unserem Verein hinweisen, um anschließend den Rahmen der Möglichkeiten aufzeigen zu können.

Zu den Gegebenheiten:

Grundsätzlich unterscheidet sich ein Verein von einem kommerziellen Anbieter dadurch, dass es sich bei dem Verein um einen Zusammenschluss von Gleichgesinnten handelt, die über den Verein ein gemeinsames Interesse verfolgen. Im Falle des TSV-Buttenwiesen ist das gemeinsame Interesse in der Satzung mit der Sportausübung und daneben der Kulturförderung definiert.
Die Vereinssatzung ist auf unserer Website im Downloadbereich hinterlegt.

Um die, für die Ausübung des gemeinsamen Interesses, entstehende Kosten bestreiten zu können, tragen alle Mitglieder einen Kostenanteil über die Mitgliedsbeiträge bei. Weitere Finanzmittel erhält der TSV-Buttenwiesen über Zuschüsse der öffentlichen Hände und Sportverbände, Spenden, Sponsoring, Eintritten und Erlösen aus Veranstaltungen. Hinweis - ca. 42% der Einnahmen stammen aus Beiträgen.

Möglichkeiten:

In der derzeitigen Situation kann nicht eingeschätzt werden, wie sich die Lage bei den Einnahmen und Ausgaben entwickelt.
Allgemeine Kosten für die Sportverbände, Versicherungen usw. laufen weiter. Einnahmen aus Veranstaltungen (Dance Show, Gauliga, Bundesliga, Weihnachts- und Faschingsfeier) reduzieren sich, oder entfallen ganz.

Positiv ist wiederum die Maßnahme der Staatsregierung zu bewerten, die die Vereinspauschale verdoppelt hat.

Nach derzeitiger Abschätzung heben sich die Mehr- und Mindereinnahmen gegeneinander auf.

Die genaue Einschätzung der Finanzsituation ist jedoch erst nach der Erstellung des Jahresabschlusses möglich.

Dieser Jahresabschluss wird, wie jedes Jahr, in der Mitgliederversammlung, dem höchsten Vereinsgremium, allen anwesenden Mitgliedern präsentiert.

Über dieses Gremium erfolgen auch die Beschlussfassungen zum Beitragswesen.

Die Vorstandschaft wird daher in der nächsten regulären Mitgliederversammlung, auf Basis des Jahresabschlusses einen Vorschlag unterbreiten, welche Maßnahmen aufgrund von entstandenen Mehr- oder Minderbeträgen empfohlen werden.

Mit sportlichen Grüßen

Die Vorstandschaft des TSV Buttenwiesen



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